Qualität
hat ihren Preis? Denkste! Durch Anwendung professioneller Arbeitsgeräte und effektive
Planung spart man sogar manche Euros! Wir beraten sie gern und arbeiten für
Sie die beste Lösung nach Maß aus.
Haushaltshilfen sind steuerlich absetzbar ! Nach § 35a EStG kann eine Steuermäßigung für die Inanspruchnahme
haushaltsnaher Dienstleistungen geltend gemacht werden. Als Privatperson
haben Sie die Möglichkeit 20 % der in Rechnung gestellten Leistungen
abzuziehen.
Es werden bis zu 3000,- € berücksichtigt, das ergäbe eine maximale
Steuererstattung von 600,- €. Bargeschäfte werden nicht begünstigt.
Um die Haushaltshilfe geltend zu machen müssen Rechnungen des
Unternehmens gesammelt und Kontoauszüge die die Abbuchung des Betrages
dokumentieren vorgelegt werden.
Krankenkassendienstleistungen Benötigen sie eine Haushaltshilfe aus gesundheitlichen Gründen? Die
meisten Krankenkassen übernehmen Kosten für Haushaltshilfen im
Krankheitsfall. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach den Geschäftsbedingungen
der jeweiligen Krankenkasse. Lassen Sie sich beraten, wir helfen gern!