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Qualität hat ihren Preis?
Denkste! Durch Anwendung professioneller Arbeitsgeräte und effektive Planung spart man sogar manche Euros! Wir beraten sie gern und arbeiten für Sie die beste Lösung nach Maß aus.

Haushaltshilfen sind steuerlich absetzbar !
Nach § 35a EStG kann eine Steuermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen geltend gemacht werden. Als Privatperson haben Sie die Möglichkeit 20 % der in Rechnung gestellten Leistungen abzuziehen.

Es werden bis zu 3000,- € berücksichtigt, das ergäbe eine maximale Steuererstattung von 600,- €. Bargeschäfte werden nicht begünstigt.

Um die Haushaltshilfe geltend zu machen müssen Rechnungen des Unternehmens gesammelt und Kontoauszüge die die Abbuchung des Betrages dokumentieren vorgelegt werden.

Krankenkassendienstleistungen
Benötigen sie eine Haushaltshilfe aus gesundheitlichen Gründen? Die meisten Krankenkassen übernehmen Kosten für Haushaltshilfen im Krankheitsfall. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Krankenkasse. Lassen Sie sich beraten, wir helfen gern!


Anja Wagner - Hohlweg 1 - 66346 Püttlingen-Köllerbach - Tel.: 06806-3087587
Kleingewerbe lt. §19 UStG   -   powered by